Beim Managed Account handelt es sich gemeinhin um eine Geldanlage, bei der eine Bank und/oder ein Vermögensverwalter die Einlagen der Kunden zwar selbst, in der Regel mittels einer eingeschränkten Handlungsvollmacht (Power of Attorney – POA)verwaltet, jedoch bei einem anderen Institut die Kundeneinlagen führen lässt.
Der Managed Account kommt regelmäßig bei Vermögensverwaltungsstrategien im Bereich des Devisen- und Futurehandels, des Handels mit Derivaten (CTA’s) und auch mit CFD’s, Gold, Silber, Gas und Öl vor.
Hierbei hat der vom Kunden/Anleger mandatierte Vermögensverwalter lediglich die Möglichkeit im Account des Kunden Orderaufträge für den Kauf und Verkauf von entsprechend vereinbarten Zielinvestments (Futures, Forex, CFDs, Optionen, Gold, Silber, Öl und Gas etc.) zu tätigen. Das Verfügen über das Kapital allerdings bleibt dem Kunden/Anleger selbst vorbehalten.
Der Anleger sollte beim Eröffnen seines Depots beim Institut/Broker darauf achten, dass sein Depot segregiert ist und damit im Insolvenzfall des Depotführenden Institutes/Broker nicht der Vermögensmasse des Depotführenden Institutes zuzurechnen ist. In der Regel befolgen alle in der EU ansässigen Broker dieses Geschäftsgebaren, nicht zuletzt, da Sie durch die MiFiD-Richtlinien hierzu verpflichtet sind.
Es ist bei der Eröffnung von Depots zu beachten, dass sich die Broker vom Kunden im Rahmen der Depoteröffnung nicht extra einen Verzicht zur Segregierung des Accounts freizeichnen lassen. Dann nähmlich fließt das Kundenvermögen mit in das Unternehmenskapital und wird nicht extra segregiert. Das Risiko im Insolvenzfall steigt.
Beim Managed Account handelt es sich gemeinhin um eine Geldanlage, bei der eine Bank und/oder ein Vermögensverwalter die Einlagen der Kunden zwar selbst, in der Regel mittels einer eingeschränkten Handlungsvollmacht (Power of Attorney – POA)verwaltet, jedoch bei einem anderen Institut die Kundeneinlagen führen lässt.
Der Managed Account kommt regelmäßig bei Vermögensverwaltungsstrategien im Bereich des Devisen- und Futurehandels, des Handels mit Derivaten (CTA’s) und auch mit CFD’s, Gold, Silber, Gas und Öl vor.
Hierbei hat der vom Kunden/Anleger mandatierte Vermögensverwalter lediglich die Möglichkeit im Account des Kunden Orderaufträge für den Kauf und Verkauf von entsprechend vereinbarten Zielinvestments (Futures, Forex, CFDs, Optionen, Gold, Silber, Öl und Gas etc.) zu tätigen. Das Verfügen über das Kapital allerdings bleibt dem Kunden/Anleger selbst vorbehalten.
Der Anleger sollte beim Eröffnen seines Depots beim Institut/Broker darauf achten, dass sein Depot segregiert ist und damit im Insolvenzfall des Depotführenden Institutes/Broker nicht der Vermögensmasse des Depotführenden Institutes zuzurechnen ist. In der Regel befolgen alle in der EU ansässigen Broker dieses Geschäftsgebaren, nicht zuletzt, da Sie durch die MiFiD-Richtlinien hierzu verpflichtet sind.
Es ist bei der Eröffnung von Depots zu beachten, dass sich die Broker vom Kunden im Rahmen der Depoteröffnung nicht extra einen Verzicht zur Segregierung des Accounts freizeichnen lassen. Dann nähmlich fließt das Kundenvermögen mit in das Unternehmenskapital und wird nicht extra segregiert. Das Risiko im Insolvenzfall steigt.
Der Managed Account kommt regelmäßig bei Vermögensverwaltungsstrategien im Bereich des Devisen- und Futurehandels, des Handels mit Derivaten (CTA’s) und auch mit CFD’s, Gold, Silber, Gas und Öl vor.
Der Anleger sollte beim Eröffnen seines Depots beim Institut/Broker darauf achten, dass sein Depot segregiert ist und damit im Insolvenzfall des Depotführenden Institutes/Broker nicht der Vermögensmasse des Depotführenden Institutes zuzurechnen ist. In der Regel befolgen alle in der EU ansässigen Broker dieses Geschäftsgebaren, nicht zuletzt, da Sie durch die MiFiD-Richtlinien hierzu verpflichtet sind.