Hallo Zusammen,
hier eine kurze Info zum Thema Besteuerung von Forexgewinnen für Personen mit überwiegendem Aufenthalt in Deuschland, die mir von meinem Steuerberater mitgeteilt wurde:
Der Forexhandel zählt zu den klassischen Differenzgeschäften. Diese wiederum unterliegen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Spekulationsgewinnen aus Differenzgeschäften (genauso wie Termin- und Optionsgeschäften).
Damit unterliegen auch Geschäfte, die lediglich auf die Differenz zwischen den Börsen- oder Marktpreisen eines Basiswerts zu bestimmten Stichtagen gerichtet sind, der Spekulationsbesteuerung, auch wenn sie nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand haben – entweder weil bei lieferbaren Gegenständen nur auf die Differenz zwischen Börsen- und Marktpreis zu verschiedenen Zeitpunkten abgestellt wird (z.B. bei Waren-, Wertpapier- und Devisentermingeschäften) oder weil die Basiswerte von ihrer Natur her nicht lieferbar sind (z.B. Aktienindex, ECU, Euro).
Ergebnis: 25% Pauschalbesteuerung auf Forexgewinne.
Eure Fragen könnt ihr hier in diesen BLOG stellen.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung, sonder lediglich um die zur Verfügungstellung einer Information für die keine Haftung und Verantwortung übernommen wird bzw. deren Richtigkeit jeder durch seinen eigenen Berater prüfen lassen sollte.